BGH verhandelt über «digitalen Arztbesuch» per App

7. Oktober 2021 ©
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Karlsruhe (dpa) - Darf eine private Krankenversicherung für ärztliche Fernbehandlungen per App durch Mediziner im Ausland werben? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bundesgerichtshof heute (11.00 Uhr) in Karlsruhe.
Die Wettbewerbszentrale will die Frage der Werbung mit Fernbehandlungen grundsätzlich klären lassen und ist gegen eine Versicherung aus München vor Gericht gezogen. Die Versicherung hatte im Internet das Angebot eines «digitalen Arztbesuchs» per App bei Ärzten in der Schweiz beworben. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale, einem gemeinnützigen Verein, ist das ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. (Az. I ZR 146/20)
Das Landgericht München I gab der Klage auf Unterlassung statt. Das Oberlandesgericht wies die Berufung der Versicherung zurück. Zwar wurde das Heilmittelwerbegesetz während des Verfahrens um ein Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation ergänzt - dennoch sei Werbung für eine Fernbehandlung auch dann unzulässig, wenn die beworbene Fernbehandlung selbst erlaubt sei.
Gegen die Entscheidung geht die Versicherung nun in Karlsruhe in Revision. Ob es schon am Donnerstag ein Urteil gibt, ist offen.
© dpa-infocom, dpa:211006-99-504423/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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