Schwangere teils ausgeschlossen
«Personen, die sich nicht impfen lassen können, und auch schwangeren Studentinnen ist die Teilnahme am Präsenzlehrbetrieb nicht etwa allgemein versagt», betont das Wissenschaftsministerium auf Anfrage. Es sei vielmehr ein wesentliches Anliegen, dass möglichst alle Studierenden an den jeweiligen Campus ihrer Hochschule zurückkehren könnten. Dennoch lägen die Vorkehrungen zum Infektions- und Gesundheitsschutz in Verantwortung der jeweiligen Hochschule.
Walter Schober, Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt, handhabt die Sache pragmatisch: «Schwangere Studentinnen dürfen kommen, wenn sie wollen. Aber ich biete ihnen individuelle Lösungen an.» Eine Abfrage habe ergeben, dass zwei Schwangere im Wintersemester an Vorlesungen und Seminaren teilnehmen wollten. Schobers Lösung: «Dann wird eben in diesen Veranstaltungen gestreamt.»
Auch in Augsburg werden schwangere Studentinnen gebeten, mit ihren Lehrenden Kontakt aufzunehmen, um Einzellösungen zu arrangieren. Mit einem klaren Ausschluss von Präsenzveranstaltungen arbeitet hingegen die Hochschule München. Diese habe «eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine unverantwortbare Gefährdung von schwangeren Studentinnen nur durch ein Betretungsverbot vermieden werden kann», schilderte das Ministerium nach Rücksprache mit den Verantwortlichen. Um einen ordnungsgemäßer Studienfortschritt zu gewährleisten, sollten aber auch dort nicht teilnehmenden Risikogruppen Ersatzangebote gemacht werden.
© dpa-infocom, dpa:211004-99-470274/2
Das könnte Sie auch interessieren ...
Keine ähnlichen Artikel gefunden.