Keine gemeinsame Planung von Praxen und Kliniken möglich
«Es ist unstreitig, dass die Gesundheitsplanung der Zukunft verstärkt sektorenübergreifend denken muss», antwortete das hessische Sozialministerium auf eine Kleine Anfrage der FDP, wieso es eigentlich keine übergreifende Gesundheitsplanung gibt. Der Grund: «Eine vollständig sektorenübergreifende Gesundheitsplanung ist allerdings mit der Zuständigkeitsverteilung im deutschen Rechtssystem nicht vereinbar.» Die Bedarfsplanung im ambulanten Sektor liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung, die Krankenhausplanung ist Ländersache. Es handle sich zwei getrennte «Regelungskreise».
© dpa-infocom, dpa:210927-99-375636/2
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