Keine gemeinsame Planung von Praxen und Kliniken möglich

27. September 2021 ©
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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Kapazitäten von Krankenhäusern und Arztpraxen für das ganze Land gemeinsam planen - was sich viele Ärzte und Patienten wünschen, scheitert laut Landesregierung an der Rechtslage.
Unter anderem die Hessischen Krankenhausgesellschaft wünscht sich, dass nach der Bundestagswahl die Grenze zwischen ambulant und stationär - also zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern - endlich mal «durchgerüttelt» wird.
«Es ist unstreitig, dass die Gesundheitsplanung der Zukunft verstärkt sektorenübergreifend denken muss», antwortete das hessische Sozialministerium auf eine Kleine Anfrage der FDP, wieso es eigentlich keine übergreifende Gesundheitsplanung gibt. Der Grund: «Eine vollständig sektorenübergreifende Gesundheitsplanung ist allerdings mit der Zuständigkeitsverteilung im deutschen Rechtssystem nicht vereinbar.» Die Bedarfsplanung im ambulanten Sektor liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung, die Krankenhausplanung ist Ländersache. Es handle sich zwei getrennte «Regelungskreise».
© dpa-infocom, dpa:210927-99-375636/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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