Gericht beschäftigt sich erneut mit «Badewannen-Mord»

23. September 2021 ©
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München (dpa/lby) - Nach rund einem Jahrzehnt kommt wieder Bewegung in einen Fall, der als «Badewannen-Mord von Rottach-Egern» bekannt geworden war.
Ein Hausmeister wurde damals zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er nach Ansicht des Gerichtes im Oktober 2008 eine 87 Jahre alte Hausbewohnerin ertränkt hatte. Damit habe er zwei schwere Kopfverletzungen vertuschen wollen, die er ihr zuvor zugefügt hatte. Am Donnerstag nun erklärte das Oberlandesgericht (OLG) München den Wiederaufnahmeantrag des Verurteilen für zulässig - was nicht heißt, dass es auch zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt.
Eine Entscheidung darüber sei nun Aufgabe des Landgerichts München I, erklärte das OLG. Das OLG sieht aber - im Gegensatz zur Vorinstanz - ein von der Verteidigung vorgelegtes Sachverständigengutachten der Universität Stuttgart als zulässiges neues Beweismittel an. Demnach sind mittels einer biomechanischen Computersimulation menschlicher Bewegungen sowohl die Auffindeposition als auch die festgestellten Kopfverletzungen der Verstorbenen durch ein Sturzgeschehen erklärbar.
Da es diese Möglichkeit der Simulation erst aufgrund der technischen Entwicklung der vergangenen Jahre gibt, muss das Landgericht nun zunächst Beweis durch Anhörung dieses Sachverständigen erheben - und dann darüber entscheiden, ob der Wiederaufnahmeantrag begründet ist.
Das Urteil gegen den damals 52-Jährigen ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes seit Oktober 2012 rechtskräftig. Er war zuvor für den Tod seiner Bekannten im oberbayerischen Rottach-Egern wegen Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Auch in einem ersten Prozess im Jahr 2010 wurde er als Täter verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch auf und wies den Fall an eine andere Münchner Strafkammer zurück.
© dpa-infocom, dpa:210923-99-331628/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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