Weichen für Wiederaufbau nach Flutkatastrophe
Das beschlossene Sondervermögen bildet dabei den haushaltsrechtlichen Rahmen für die Hilfen für geschädigte Privatleute, Unternehmen und andere Einrichtungen sowie für den Wiederaufbau. Das Geld dafür stammt aus den von Bund und Ländern bereits zugesagten Hilfen in Höhe von insgesamt 30 Milliarden Euro, von denen etwa die Hälfte an Rheinland-Pfalz gehen soll.
Das zweite Gesetz soll durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse und eine Erleichterung rechtlicher Verfahren für eine schnelle Wiederherstellung der Infrastruktur und eine Beseitigung der Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen sorgen. Beim Wiederaufbau soll zudem künftig eine hohe «Widerstandsfähigkeit gegen Extremwetterereignisse» sichergestellt werden.
Die Abstimmungen erfolgten am Donnerstag in einem verkürzten Verfahren ohne Aussprache. Redner aller Parteien hatten am Vortag erklärt, dass der Wiederaufbau vor allem im Katastrophengebiet im Ahrtal über Jahre hinweg zu den wichtigsten Aufgaben des Landes gehören werde. Bei der Flutkatastrophe Mitte Juli waren landesweit 134 Menschen ums Leben gekommen.
© dpa-infocom, dpa:210923-99-329165/2
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