Urteil nach millionenschwerem Ferrari-Coup rechtskräftig

20. September 2021 ©
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Neuss (dpa/lnw) - Das Urteil im Fall des spektakulären Diebstahls eines mehr als zwei Millionen Euro teuren Ferraris ist rechtskräftig.
Niemand habe innerhalb der Sieben-Tages-Frist Rechtsmittel eingelegt, sagte eine Sprecherin des Neusser Amtsgerichts am Montag auf dpa-Anfrage.
Das Amtsgericht hatte einen 45-Jährigen am 8. September wegen schweren Diebstahls zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Dieb war am 13. Mai 2019 in Düsseldorf als Kaufinteressent bei einem Oldtimer-Handel erschienen und hatte eine vermeintliche Probefahrt mit dem für 2,35 Millionen Euro angebotenen Ferrari unternommen.
Als es im benachbarten Neuss einen Fahrerwechsel geben sollte und der Verkäufer dazu ausgestiegen war, hatte der heute 45-Jährige Gas gegeben und war mit dem 400-PS-Gefährt davongebraust, während der verdutzte Verkäufer am Straßenrand zurückblieb.
Wohl aus Spritmangel hatte der Autodieb im benachbarten Grevenbroich einen Schrebergärtner nach einer Garage gefragt und den Sportwagen dort unterstellen dürfen. Freunde wiesen den hilfsbereiten Schrebergärtner dann darauf hin, dass nach dem Ferrari gefahndet wurde.
Sie alarmierten die Polizei, die den seltenen Boliden sicherstellte und Fingerabdrücke sowie DNA-Spuren des Diebes entdeckte. Erstbesitzer des Ferrari 288 GTO, Baujahr 1985, war laut Verkaufsanzeige Ex-Formel-1-Pilot Eddie Irvine.
© dpa-infocom, dpa:210920-99-288853/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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