Gericht verbietet einstweilig Plakate «Hängt die Grünen»

20. September 2021 ©
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München/Zwickau (dpa/sn) - Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei Dritter Weg das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan «Hängt die Grünen!» verboten.
Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin am Montag. Sollten Vertreter des Dritten Weges Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden.
Solche Plakate waren auch in Sachsen aufgetaucht, etwa in Plauen und Zwickau. Hier hatte allerdings das Verwaltungsgericht Chemnitz eine Anordnung der Stadt Zwickau gekippt, wonach die Partei die Plakate entfernen sollte. Das Gericht hatte die Plakate mit der Auflage erlaubt, 100 Meter Abstand zu Wahlwerbung der Grünen einzuhalten. Die Stadt Zwickau hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingereicht, eine Entscheidung wird in diesen Tagen erwartet.
Die Formulierung jemanden «zu hängen» werde in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es nun in dem Beschluss des Münchner Gerichts. Mit der Äußerung werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen - also der Grünen - verletzt.
«Wer Morddrohungen plakatiert, verhöhnt unsere Demokratie», kommentierte der Politische Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, den Gerichtsbeschluss. «Ein solcher Wahlkampfstil vergiftet die politische Kultur, führt zu Verrohung und schreckt Bürgerinnen und Bürger ab, sich politisch zu engagieren.» Weil die Bundesgeschäftsstelle der Grünen in Berlin beim Landgericht München I die Unterlassung beantragt hatte, war das Zivilgericht zuständig.
© dpa-infocom, dpa:210920-99-287624/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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