Aufbauhilfe nach der Flut «starkes Signal»
Auf der Homepage des Ministeriums sind Informationen und Links zu den einzelnen Online-Anträgen zu finden - von der Hausratpauschale für Privatpersonen über Unternehmenshilfen bis hin zu Kostenerstattungen für die Kommunen für die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden. Versicherungsleistungen, Spenden und Soforthilfen für denselben Zweck werden von Wiederaufbauleistungen aus Steuerzahlergeldern abgezogen. Anträge können bis Sommer 2023 gestellt werden.
«Wir haben überwiegend Schadensbilder in historisch gewachsenen Städten», sagte Scharrenbach. Ob genau dort wieder aufgebaut werde, hänge nicht zuletzt von den Eigentümern der Immobilien ab. Einige hätten sich bereits dazu entschlossen, andere zögerten noch. «Wir werden an vielen Stellen 1:1 wieder aufbauen», sagte Scharrenbach.
© dpa-infocom, dpa:210917-99-253311/2
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