Keine Ausnahme von 3-G-Regel im Kreistag
Dafür hätten sie beim zuständigen Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen eine entsprechende Anordnung beantragt. Nachdem das Gericht diesen abgelehnt hatte, hat nun das OVG eine Beschwerde gegen diese Entscheidung zurückgewiesen. Das Gericht habe nicht die Überzeugung gewinnen können, die Anordnung sei offensichtlich rechtswidrig, hieß es. Zuvor hätte das Verwaltungsgericht darauf verwiesen, dass die Antragssteller auch per Ton- und Videoübertragung an der Sitzung teilnehmen könnten.
© dpa-infocom, dpa:210916-99-247091/2
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