Hygienemaßnahmen sollen Wahl in Berlin sicher machen

9. September 2021 ©
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Berlin (dpa/bb) - Um Ansteckungen mit dem Coronavirus so weit wie möglich zu verhindern, gelten am Wahltag in Berlin besondere Schutzmaßnahmen.
So muss nach Angaben der Landeswahlleitung am 26. September in den Wahllokalen eine OP- oder FFP2-Maske getragen werden. Gleichzeitig dürfen sich dort nur so viele Wahlberechtigte aufhalten, dass es nicht zu einer Staubildung kommt. Warteschlangen müssen außerhalb des Wahlraumes gebildet werden, dabei gilt auch der Mindestabstand von 1,5 Metern.
Die Wahllokale sind mit Spuckschutzwänden, Desinfektionsmitteln und einem ausreichenden Vorrat an Masken und Stiften ausgestattet, wie Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag weiter mitteilte. Wahlberechtigte werden aus hygienischen Gründen dennoch gebeten, ihre eigenen Stifte mitzunehmen.
Geimpfte oder genesene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dürfen während der Stimmabgabe, wenn sie durch Spuckschutzwände geschützt sind, die Maske absetzen. Bei der Auszählung des Ergebnisses nach Schließung der Wahllokale müssen diese Wahlhelfenden ebenfalls keine Maske tragen. Die Wahlbeobachtung im Wahllokal ist unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.
«Die Gesundheit der Wahlberechtigten und der Wahlhelfenden hat die höchste Priorität», sagte Michaelis. «Die ergriffenen Schutzmaßnahmen machen das Wählen im Wahllokal sicher.» Am 26. September finden in Berlin gleich vier Abstimmungen statt: die Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie der Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne.
© dpa-infocom, dpa:210909-99-153025/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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