Anklage fordert Höchststrafe

6. September 2021 ©
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Kiel (dpa/lno) - Im Prozess um zwei Frauenmorde in Rendsburg hat die Staatsanwaltschaft am Montag die höchstmögliche Strafe für den Angeklagten gefordert: Lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Damit könnte der 41-jährige Deutsche nicht wie sonst üblich nach 15 Jahren zur Bewährung aus der Haft entlassen werden.
Auch eine spätere Haftentlassung scheint fraglich: Wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit beantragte Staatsanwältin Hanna Schmücker-Borgwardt vor dem Kieler Landgericht zugleich die anschließende Sicherungsverwahrung des Mannes. Das bestätigte ein Gerichtssprecher im Anschluss an das Plädoyer, bei dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen war.
Die Staatsanwältin folgte damit nach Angaben von Verfahrensbeteiligten auch der Einschätzung der psychiatrischen Sachverständigen. Sie stufte demnach den Angeklagten in ihrem Gutachten als voll schuldfähig ein und bejahte wegen der Rückfallgefahr des mutmaßlichen Sexualtriebtäters Sicherungsverwahrung. Das Urteil soll am 16. September verkündet werden.
Laut Anklage tötete der 41-Jährige beide Frauen in Rendsburg «zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier und heimtückisch». Zuerst starb demnach im August 2018 eine 26-Jährige aus Geesthacht in einer Rendsburger Wohnung, in der der Angeklagte bei seiner Partnerin lebte. Zwei Jahre später im September 2020 soll er dann eine 40-Jährige in deren Wohnung umgebracht haben. Die Opfer soll er geschlagen und mit Klebeband gefesselt haben, bevor ihnen Plastiktüten über den Kopf gezogen wurden. Beide sollen als Prostituierte gearbeitet haben.
© dpa-infocom, dpa:210906-99-112976/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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