Medizinischer Dienst prüft künftig Krankenhäuser
6. September 2021
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6. September 2021
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Magdeburg (dpa/sa) - Der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt prüft neben den Pflegeeinrichtungen künftig auch die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt.
Die Einrichtungen hätten 721 Anträge auf sogenannte Strukturprüfungen gestellt, sagte der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt, Jens Hennicke, am Montag in Magdeburg. Geprüft werde für bestimmte Leistungen wie etwa neurologische Schlaganfallbehandlungen, geriatrische und psychiatrische Behandlungen, ob das nötige Personal mit der erforderlichen Qualifikation vorhanden, ob die entsprechenden Apparate und räumlichen Kapazitäten da seien. Wenn ja, dürfen die Häuser die Leistungen bei den Krankenkassen abrechnen.
Hinzu kommen Qualitätsprüfungen in den Krankenhäusern, die unter anderem stichprobenartig erfolgten. Aktuell prüfe der Medizinische Dienst in sieben Häusern die Notfallaufnahme samt Dienstplänen, Personal, technischen Voraussetzungen und vorgegebenen Zeiten, hieß es weiter. Bislang kontrolliert der Medizinische Dienst bereits Krankenhausabrechungen auf ihre Korrektheit. Hennicke sagte, die Arbeit mit den Krankenhäusern werde zu einem wichtigen Geschäftsfeld des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt.
Mit dem «Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen» war aus dem einstigen Verein MDK Sachsen-Anhalt e. V. zum 1. April der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) geworden. Neu ist neben zusätzlichen Aufgaben, dass die Krankenkassen nicht mehr als Träger fungieren.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH