Kleinkind sexuell missbraucht und getötet

3. September 2021 ©
3. September 2021 ©
Halle (dpa/sa) - Weil er den einjährigen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht und getötet haben soll, ist ein 27-Jähriger zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden.
Das Gericht sehe nach der Beweisaufnahme den schweren sexuellen Missbrauch gegen das Kind und die Körperverletzung mit Todesfolge als erwiesen an, sagte der Vorsitzende Richter, Jan Stengel, am Freitag bei der Urteilsverkündung im Landgericht Halle. Die Kammer folgte damit dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft.
Konkret soll der Mann das Kleinkind im Sommer 2016 in Naumburg sexuell missbraucht haben. Das legten unter anderem die rechtsmedizinisch festgestellten Verletzungen des Kindes im Analbereich nahe. Des Weiteren wurden Spermaspuren am Körper des Kindes und auf dessen Kuscheltieren gefunden.
Ob die letztliche Tötung des Kindes im direkten Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen stehe, könne das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen, führte Stengel aus. Das Kind habe laut Rechtsmedizin schwere innere Verletzungen im Bauchbereich aufgewiesen. Wie diese genau herbeigeführt wurden, blieb bis zum Ende des Prozesses unklar. Die Kammer sah es aber als erwiesen an, dass diese von dem nun Verurteilten verursacht wurden.
Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich regungslos auf. Die Möglichkeit eines letzten Wortes vor der Urteilsverkündung bedachte er mit einem stummen Kopfschütteln. Und auch sein Motiv blieb bis zuletzt unklar. Er hatte in einer Stellungnahme die Tat abgestritten und stattdessen die Mutter als mögliche Verursacherin für den Tod des Kindes ins Spiel gebracht. Das erschien dem Gericht anhand der vorliegenden Beweise unwahrscheinlich.
In der Urteilsbegründung wandte sich Richter Stengel nochmal an den 27-Jährigen. «Eine gerechte Strafe gibt es nicht. Man kann hier nichts wieder gut machen», sagte er in Richtung der Anklagebank. Das Kind hätte gerettet werden können, wenn er bei dem Arztbesuch des Kindes kurz vor dessen Tod etwas gesagt hätte. Stattdessen habe sich das Kind wahrscheinlich tagelang mit entsetzlichen Schmerzen gequält, so der Richter.
Im Frühjahr dieses Jahres war bereits ein ähnlich gelagerter Fall aus Querfurt (Saalekreis) am Landgericht in Halle verhandelt worden. Er sehe hierbei Parallelen, sagte Stengel zum Prozessende. Das Leben sei einmalig und schützenswert, doch manche Kinder hätten «keine Chance». «Sie müssen damit klarkommen, einen Menschen auf dem Gewissen zu haben.» Gegen das Urteil kann der Verurteilte binnen einer Woche Revision einlegen.
© dpa-infocom, dpa:210902-99-69541/4
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Das könnte Sie auch interessieren ...

expand_less