Rio-Reiser-Platz in Berlin-Kreuzberg wohl ab 2022

13. August 2021 ©
13. August 2021 ©
Berlin (dpa) - Ein Platz für den «König von Deutschland»-Sänger statt einen preußischen Prinzen: 25 Jahre nach dem Tod von Rio Reiser bekommt Berlin bald wohl doch noch einen nach dem Musiker benannten Platz mitten in Berlin-Kreuzberg.
Zwar wurde die Umbenennung des Heinrichplatzes an der Oranienstraße nach fünf Anwohner-Widersprüchen vorerst verschoben, wie es vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg heißt, doch werde voraussichtlich bis Anfang 2022 die Umbenennung stattfinden können. Die Schilder für den Rio-Reiser-Platz gebe es schon, sagte die Bezirksamt-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
Der in der linksalternativen Szene populäre Platz mit vielen Kneipen bleibt bis dahin der Heinrichplatz, benannt nach Heinrich von Preußen (1781-1846), einem jüngeren Bruder des Königs Friedrich Wilhelm III. (1770-1840). Es handelt sich um einen zentralen Ort in jenem Viertel, das viele Berliner heute noch gern SO 36 nennen - nach dem früheren Berliner Postzustellbezirk Südost 36 (1000 Berlin 36).
Rio Reiser war ein Kopf der linken Band Ton Steine Scherben («Macht kaputt, was euch kaputt macht», «Keine Macht für niemand») und auch als Solosänger erfolgreich («König von Deutschland», «Alles Lüge»). Er starb vor 25 Jahren (20.8.) mit 46 Jahren.
Nach einem längeren Verfahren, an deren Anfang die Partei Die Linke erst einen Teil des unweit gelegenen Mariannenplatzes nach Rio Reiser benennen wollte, stimmte im November 2019 eine breite Mehrheit der zuständigen Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg für die Umbenennung des Heinrichplatzes. Und das, obwohl in dem Stadtteil Umbenennungen eigentlich nach Frauen stattfinden sollen, weil schon viel mehr Männer geehrt werden mit Straßen und Plätzen.
Nach der Abstimmung begann das Bezirksamt das formelle Verfahren zur Umbenennung. Es besteht zum Beispiel aus der Abfrage aller Bezirksämter, ob möglicherweise ebenfalls Umbenennungen geplant sind, und der Veröffentlichung der Umbenennung im Amtsblatt für Berlin.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte die zweiwöchige Bekanntmachung und es begann eine vierwöchige Widerspruchsfrist. Fristgerecht eingegangene Widersprüche - etwa zum historischen Bezug - müssen eingehend rechtlich geprüft werden und haben aufschiebende Wirkung für die Umbenennung, wie es vom Amt heißt. «Die Umbenennung kann daher erst stattfinden bis alle Verfahrensschritte im Widerspruchsverfahren ordnungsgemäß abgearbeitet sind.» Dies dauere «voraussichtlich bis Ende des Jahres».
© dpa-infocom, dpa:210813-99-825008/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Das könnte Sie auch interessieren ...

expand_less