Saar-Grüne kündigen nach Listen-Desaster Gespräche an
Der Bundeswahlausschuss in Berlin hatte am Donnerstag eine Beschwerde der Grünen gegen die Nichtzulassung der Landesliste durch den Landeswahlausschuss des Saarlandes zurückgewiesen. Damit wird es bei der Bundestagswahl im September im Saarland keine Zweitstimmen für die Grünen geben. Hintergrund ist ein Streit in der Landespartei um die Listenaufstellung. Bei einem ersten Versuch war der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz 1 gewählt worden. Ein Schiedsgericht erklärte die Wahl der Liste für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei.
Ulrich ist Sprecher des Ortsverbands Saarlouis. Vor einem zweiten Anlauf zur Listenaufstellung schloss dann das Bundesschiedsgericht die 49 Delegierten aus dem Ortsverband Saarlouis aus. Begründet wurde dies mit Unregelmäßigkeiten bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband. Diese 49 Delegierten machten rund ein Drittel aller Delegierten aus. Der Landeswahlausschuss hatte diesen Ausschluss als schweren Fehler und Verstoß gegen das Demokratieprinzip gewertet. Dieser Auffassung folgte der Bundeswahlausschuss. Der Landesvorstand der Grünen betonte am Samstag mit Blick auf die Nichtzulassung der Liste: «Der Schaden, der daraus entstanden ist, ist nicht nur für uns Grüne im Saarland groß, sondern auch für die Bundespartei.»
© dpa-infocom, dpa:210807-99-757696/3
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