Richter in Mordprozess befangen

6. August 2021 ©
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Darmstadt/Kassel (dpa/lhe) – Über ein sieben Jahre altes Urteil des Darmstädter Landgerichts in einem Mordprozess muss möglicherweise neu verhandelt werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass der Vorsitzender Richter bei dem Prozess befangen war. Seit Ende Juli prüft nun das für Wiederaufnahmeverfahren zuständige Landgericht Kassel, ob es in Kassel ein neues Verfahren geben muss. Für die Prüfung seien «voraussichtlich Monate zu veranschlagen», sagte der Sprecher des Landgerichts, Matthias Besson.
In dem Fall um einen im Dezember 2009 getöteten deutschen Geschäftsmann hatte es zwei Prozesse beim Darmstädter Landgericht gegeben. Zuerst war 2011 rechtskräftig festgestellt worden, dass der 44 Jahre alte britische Lebensgefährte der früheren Frau des Opfers den 59 Jahre alten Unternehmer in seinem Haus in Fürth-Ellenbach (Kreis Bergstraße) erschlagen hatte. Der Brite wollte damit dem Urteil zufolge erreichen, dass der Geschäftsmann aufhört, Geld aus der Firma des Ehepaares nach Fernost abzuziehen.
2012 hatte der zu lebenslanger Haft Verurteilte dann die Witwe als Anstifterin benannt. Daraufhin war die aus Malaysia stammende Deutsche in einem zweiten Prozess wegen Anstiftung zum Mord angeklagt und 2014 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Allerdings war der Vorsitzende Richter des zweiten Verfahrens auch Beisitzer im ersten Prozess, in dem das Schwurgericht in der Urteilsbegründung festgestellt hatte, dass die Witwe sich das Vermögen ihres Mannes habe aneignen wollen. Dadurch sei der Vorsitzende Richter aber befangen gewesen, erklärt der EGMR.
© dpa-infocom, dpa:210806-99-739572/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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