Aktivistin soll 10.000 Euro zahlen

5. August 2021 ©
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Kiel (dpa/lno) - Eine Tierschützerin, die im Oktober 2019 an einer Protestaktion in einem Tönnies-Schlachtbetrieb in Kellinghusen teilgenommen hat, soll rund 10.000 Euro Schadensersatz an das Unternehmen zahlen und darf das Betriebsgelände nicht mehr betreten.
Andernfalls drohe ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, sagte die Richterin der 6. Zivilkammer, Katharina Castringius am Donnerstag.
Die Begründung des Gerichts: Die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit bezögen sich auf den öffentlichen Raum und fänden ihre Grenzen am Recht auf Privateigentum. Das Gelände des Schlachthofes von Tönnies bei Itzehoe sei mit Zäunen und einem Pförtner gegen das Betreten gesichert. Die 21-Jährige habe «in rechtswidriger Weise in die Betriebsabläufe eingegriffen».
Es ist das zweite Urteil am Kieler Landgericht im Fall der Proteste. Im Februar war ein Teilnehmer der Blockade zur Zahlung von 15.600 Euro verurteilt, auch er erhielt ein dauerhaftes Betretungsverbot für das Betriebsgelände. Dieser Fall ist in Berufung.
Am 21. Oktober 2019 hatten 26 Klima- und Tierschützer den Betrieb des Schlachthofs bei Itzehoe für elf Stunden blockiert. Tönnies verklagte mehrere von ihnen jeweils auf Schadensersatz. Derzeit seien noch neun Verfahren anhängig, sagte ein Unternehmenssprecher der dpa. Für diese Verfahren liege ein Vergleichsvorschlag vor, den das Unternehmen derzeit «intensiv prüfen» werde.
© dpa-infocom, dpa:210805-99-723930/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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