Disco-Besucher sollten umsichtig bleiben

4. August 2021 ©
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Hannover (dpa/lni) - Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur unrechtmäßigen Schließung von Clubs ab einer Corona-Inzidenz von 10 hat die Landesregierung Besucherinnen und Besucher gebeten, weiterhin umsichtig zu bleiben.
Die Entscheidung bedeute nicht, dass keine Regeln mehr gelten, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums am Mittwoch in Hannover.
Die Lüneburger Richter hatten am Dienstag die Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars ab einem Corona-Inzidenzwert von mehr als 10 in Niedersachsen für rechtswidrig erklärt und den entsprechenden Passus der Corona-Verordnung außer Kraft gesetzt. Sie gaben damit einer Klägerin recht, die argumentiert hatte, die Schließung sei unverhältnismäßig.
Das Gesundheitsministerium wies darauf hin, dass in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars weiterhin die Schutz- und Hygienemaßnahmen zu Eindämmung der Pandemie gelten, etwa die Test- und Maskenpflicht, die Kontaktnachverfolgung und die Begrenzung der Kapazitäten. Zudem richtete es einen erneuten Appell an die jüngeren Leute, sich impfen zu lassen.
Von der Staatskanzlei hieß es, man sehe sich die Urteilsbegründung sorgfältig an. Bei der Vielzahl von Verordnungstexten, die in der Corona-Pandemie herausgegeben worden seien, gebe es nur einen «verschwindend geringen Anteil», der juristisch wieder eingefangen werden musste.
Die Entscheidung des OVG verdeutliche zudem die Notwendigkeit einer Anpassung der Corona-Verordnung an die geänderte Gefährdungslage aufgrund der gestiegenen Impfquote, insbesondere bei den von Covid-19 besonders gefährdeten Altersgruppen. Die Landesregierung habe sich auf Bundesebene dafür stark gemacht, dass die Ministerpräsidentenkonferenz zeitnah stattfindet, um bei der Neubewertung möglichst zu bundeseinheitlichen Parametern zu kommen.
© dpa-infocom, dpa:210804-99-708440/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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