Hochwasser-Soforthilfen in weiteren Landkreisen

3. August 2021 ©
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München (dpa/lby) - Nach jüngsten schweren Unwettern in mehreren weiteren Landkreisen weitet die Staatsregierung den möglichen Empfängerkreis für Soforthilfen aus: auf die Landkreise Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und Würzburg.
Damit könnten von Mittwoch an auch Hochwasser-Betroffene aus diesen Landkreisen die Soforthilfen beantragen, teilte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag mit. Ansprechpartner ist laut Ministerium das jeweils zuständige Landratsamt, das die entsprechenden Formulare digital und in Papierform zur Verfügung stelle. Die Auszahlung erfolge per Überweisung, könne nach Absprache aber auch in bar erfolgen.
Nach einer ersten Festlegung betroffener Hochwasser-Landkreise durch das Kabinett hatte die Staatsregierung kurz darauf schon einmal zusätzliche Regionen mit einbezogen. Nun kommen noch weitere hinzu.
Pro Haushalt werden bis zu 5000 Euro Soforthilfe ausgezahlt. Zudem werden für Ölschäden an Wohngebäuden bis zu 10 000 Euro gewährt. Dort, wo kein Versicherungsschutz bestand, obwohl dies möglich gewesen wäre, reduzieren sich die Hilfen um die Hälfte. Bei «existenziellen Notlagen» können laut Finanzministerium aber grundsätzlich bis zu 100 Prozent der Schäden erstattet werden.
© dpa-infocom, dpa:210803-99-682798/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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