Professioneller Sitter muss zahlen
Die beiden Tiere hatten im August 2020 die Spur eines Rehs aufgenommen und waren nicht zurückgekehrt. Während der Labrador trotz aufwändiger Suche mit lokalen Anzeigen sowie Spürhunden spurlos verschwunden blieb, war der Terrier nach einigen Wochen wieder aufgetaucht.
Der Hundesitter wehrte sich gegen den Vorwurf: Der Kläger habe gewusst, dass er den Labrador, den er bereits wiederholt in der Ferienbetreuung hatte, in erlaubten Gebieten ohne Leine ausführe. Der Amtstrichter schloss sich dieser Auffassung bei dem Gütetermin zumindest teilweise an und befand: Da der Eigentümer des Hundes dieser Praxis nie widersprochen habe, sei ihm ein Mitverschulden am Verlust seines Labradors anzulasten.
© dpa-infocom, dpa:210802-99-671512/3
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