Professioneller Sitter muss zahlen

2. August 2021 ©
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Bonn (dpa/lnw) - Ein professioneller Hundesitter, dem ein unangeleinter Labrador bei einem Spaziergang nahe Bonn entwischt war, muss 1400 Euro Schadenersatz an die Eigentümer zahlen.
Das Tier war nicht wieder aufgetaucht, die Kläger hatten ursprünglich 2300 Euro für den Verlust des fünfjährigen Rüden verlangt. Nun einigten sich die Streitparteien auf den 1400-Euro-Vergleich vor dem Bonner Amtsgericht, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Der Inhaber einer Hundeschule habe seine Betreuungspflichten verletzt, weil er den Labrador sowie einen weiteren Hund - einen Terrier - in einem Wildgebiet nicht angeleint ausgeführt hatte (Aktenzeichen: 115 C 297/20).
Die beiden Tiere hatten im August 2020 die Spur eines Rehs aufgenommen und waren nicht zurückgekehrt. Während der Labrador trotz aufwändiger Suche mit lokalen Anzeigen sowie Spürhunden spurlos verschwunden blieb, war der Terrier nach einigen Wochen wieder aufgetaucht.
Der Hundesitter wehrte sich gegen den Vorwurf: Der Kläger habe gewusst, dass er den Labrador, den er bereits wiederholt in der Ferienbetreuung hatte, in erlaubten Gebieten ohne Leine ausführe. Der Amtstrichter schloss sich dieser Auffassung bei dem Gütetermin zumindest teilweise an und befand: Da der Eigentümer des Hundes dieser Praxis nie widersprochen habe, sei ihm ein Mitverschulden am Verlust seines Labradors anzulasten.
© dpa-infocom, dpa:210802-99-671512/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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