Grüne reichen Beschwerde gegen abgelehnte Landesliste ein
Becker sagte, sie habe die Beschwerde bei der Landeswahlleiterin in Saarbrücken eingereicht, die diese dann an den Bundeswahlleiter weitergebe. Der Landeswahlausschuss im Saarland hatte die Landesliste der Grünen am Freitag nicht zugelassen. Begründet wurde das mit dem Ausschluss von 49 Delegierten vom Ortsverband Saarlouis bei der Aufstellungsversammlung der Liste. Dies sei ein schwerer Fehler gewesen und verletze das Demokratieprinzip.
Die Delegierten sind laut Becker nach einem Beschluss des Bundesschiedsgerichts der Grünen ausgeschlossen worden. Der Grund: Das Parteigericht hatte bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband Unregelmäßigkeiten festgestellt - und diese als unwirksam erklärt. «Wir hatten gar keine andere Wahl als uns auf die Bundesschiedsgerichtsbarkeit zu verlassen», sagte Becker. Hätten wir uns dem widersetzt, hätte laut Bundessatzung ein Parteiausschluss gedroht.
Sie argumentierte, Parteienschiedsgerichte gingen insgesamt der ordentlichen Gerichtsbarkeit vor, sodass es keinem staatlichen Gremium obliege, «sich über diese Parteischiedsgerichtsbarkeit hinweg zu setzen oder eine selbstständige Wertung dieser Beschlüsse vorzunehmen». Zudem sei in der ganzen Diskussion die demokratische Legitimation der anderen Delegierten, die die Landesliste aufgestellt hätten, nicht berücksichtigt worden. Die Saarlouiser Delegierten machen rund ein Drittel der Delegierten aus.
Ohne Landesliste könnte man im Saarland bei der Bundestagswahl am 26. September keine Zweitstimme abgeben. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Grünen an der Saar 35 117 Zweitstimmen bekommen.
© dpa-infocom, dpa:210802-99-666605/2
Das könnte Sie auch interessieren ...
Keine ähnlichen Artikel gefunden.