«Querdenken»-Kundgebung bleibt verboten
Der 1. Senat habe das Verbot der Versammlung unter dem Motto «Das Jahr der Freiheit und des Friedens - Das Leben nach der Pandemie» in einem weiteren Eilverfahren bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am späten Samstagabend mit. Die Kundgebung sei ab 15.30 Uhr auf der Straße des 17. Juni angemeldet gewesen.
Die Berliner Polizei hatte für dieses Wochenende mehrere Proteste untersagt. Begründet hatte sie das unter anderem damit, dass die Teilnehmenden regelmäßig Regelungen etwa zum Infektionsschutz nicht akzeptierten. Das Verwaltungsgericht teilte die Einschätzung der Polizei und verwies auch auf die Delta-Variante des Coronavirus. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das Verbot nun in vier Fällen.
© dpa-infocom, dpa:210801-99-647292/2
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