Technik für Video-Verhandlungen
Nach Ministeriumsangaben werden Tausende Zivilprozesse an den Gerichten im Freistaat inzwischen digital geführt. «Videoverhandlungen sparen Anreisekosten, reduzieren den Zeitaufwand und mindern das Infektionsrisiko», betonte Eisenreich.
Die Straf- und Zivilgerichte in der Zuständigkeit des Justizministeriums (für Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte sind andere Ministerien zuständig) sind allerdings nicht nur auf die Konferenzanlagen angewiesen, sondern dürfen auch ein Online-Konferenzprogramm nutzen. Die Plattform dafür sei inzwischen bayernweit für den Einsatz freigegeben. Ob per Video verhandelt wird, entscheidet der jeweilige Richter. Alle Prozessbeteiligten müssen aber zustimmen.
Die Digitalisierung spielt aber nicht nur im Gerichtssaal eine immer größere Rolle - sondern auch im Schriftverkehr. Aktuell gehen nach Ministeriumsangaben bei Bayerns Gerichten 65.000 elektronische Nachrichten pro Woche ein. 75.000 Nachrichten werden umgekehrt wöchentlich versendet. Im Jahr werden rund 7,2 Millionen Nachrichten elektronisch ausgetauscht.
Der elektronische Rechtsverkehr wurde in zivil-, straf- und familienrechtlichen Verfahren im Oktober 2017 beziehungsweise Januar 2018 eingeführt, bei den Gerichtsvollziehern im Januar 2018. Analoge Aktenberge sollen bald der Vergangenheit angehören. Bis 2026 muss die elektronische Akte bei allen deutschen Gerichten eingeführt werden.
© dpa-infocom, dpa:210730-99-615058/2
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