Karlsruhe entscheidet zu Patientenverfügung
Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht. Sie kommen dann zum Beispiel in eine Psychiatrie oder Entzugsklinik statt in ein Gefängnis.
Das Gericht hat sich mit zwei Verfassungsbeschwerden eines Mannes aus Bayern wegen der Zwangsabgabe von Neuroleptika befasst. Solche Mittel werden unter anderem zur Behandlung von Psychosen eingesetzt. Weil seine Patientenverfügung das eigentlich untersagt hatte, sieht der Kläger sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.
Das Bayerische Maßregelvollzugsgesetz erlaubt aber Behandlungen, «die dem natürlichen Willen der untergebrachten Person widersprechen», wenn damit zum Beispiel konkrete Gefahren für das Leben des Betroffenen oder anderer Menschen in der Einrichtung verhindert werden können. Ähnliche Vorgaben zu Zwangsbehandlungen finden sich auch in den Gesetzen anderer Länder zum Maßregelvollzug.
© dpa-infocom, dpa:210729-99-605407/3
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