BGH entscheidet zu Pfand für Flaschen und Gläser in Werbung
Wie die Kieler handhaben es allerdings die meisten Händler. Nach der deutschen Preisangabenverordnung wäre das auch korrekt. Dort steht, dass «eine rückerstattbare Sicherheit» extra anzugeben ist, nicht im Gesamtbetrag. Aber hier wird der Fall kompliziert: Denn diese Vorschrift ist wohl inzwischen durch europäisches Recht überholt, die deutsche Verordnung wurde aber nicht angepasst. Es ist denkbar, dass der BGH den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltet.
© dpa-infocom, dpa:210728-99-583940/2
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