Hamburger Warburg-Banker von BGH-Urteil enttäuscht
Der BGH habe das Bonner Urteil bestätigt, «ohne dass unsere Seite zu irgendeinem Zeitpunkt eine faire Chance gehabt hätte, sich dagegen zu verteidigen». Das Urteil beruhe in zentralen Punkten auf den Aussagen zweier Großbetreiber des «Cum-Ex-Karussells», die dafür mit einer Bewährungsstrafe beziehungsweise einer Verschonung von allen strafprozessualen Maßnahmen «belohnt» worden seien. «Die von diesen beiden Großdrahtziehern planmäßig irregeführten Mitarbeiter unserer Seite wurden dagegen zu Beschuldigten gemacht und dadurch aus diesem Prozess eliminiert», erklärten Olearius und Warburg. Zudem habe es sich nach ihrer Ansicht bei der Strafkammer des Bonner Landgerichts, die speziell für den Prozess eingerichtet worden sei, um ein in einem Rechtsstaat unzulässiges Ausnahmegericht gehandelt.
Das Bonner Gericht hatte im Zusammenhang mit sogenannten «Cum-Ex»-Geschäften eine Einziehungsentscheidung über mehr als 176 Millionen Euro gegen die Hamburger Privatbank getroffen.
© dpa-infocom, dpa:210728-99-580934/2
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