Lkw mit Hilfsgütern dürfen weiter auch sonntags fahren
Die Ausnahmegenehmigung gelte nur für «Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung der Unwetterschäden sowie der damit verbundenen Versorgung der Bevölkerung stehen», hieß es.
Wüst dankte allen, die die Betroffenen jetzt mit allem Notwendigen versorgen. Die aktuell geltende Verlängerung der Ausnahme wäre am 1. August ausgelaufen.
© dpa-infocom, dpa:210727-99-562614/2
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