Prozess gegen Turnhallenbrandstifter

27. Juli 2021 ©
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Potsdam (dpa/bb) - Es geht um rund drei Millionen Euro: Im Schadensersatzprozess gegen den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider und zwei Komplitzen wegen Brandstiftung an einer Turnhalle in Nauen (Havelland) hat der klagende Gebäudeversicherer einen Vergleich abgelehnt.
Einer der Mittäter hatte der Ostdeutschen Kommunalversicherung angeboten, 10 000 Euro in monatlichen Raten von 50 Euro zu zahlen, wie das Landgericht Potsdam nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag mitteilte. Die Versicherung sei nicht auf das Angebot eingegangen. Nun will das Gericht am 24. August eine Entscheidung fällen, wie es weitergeht. Möglicherweise könnte es dann bereits ein Urteil sprechen.
Schneider und seine beiden Komplizen haben nach Überzeugung des Gerichts am 24. August 2015 die Turnhalle, die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war, in Brand gesetzt. Dafür und für weitere Taten wurden sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die leere Halle brannte komplett nieder. Für den Wiederaufbau fordert die Ostdeutsche Kommunalversicherung nun Schadenersatz in Höhe von insgesamt rund 2,9 Millionen Euro.
Schneiders Verteidiger wollte vor einem Urteil weitere Zeugen im Prozess hören. Das blieb in dem Zivilverfahren bislang aus.
Das Landgericht muss noch einmal - ab dem 16. August - über die Gesamtstrafe gegen Schneider verhandeln. Der Bundesgerichtshof hatte diese wegen Mängeln aufgehoben, jedoch die höchste Einzelstrafe von sieben Jahren und vier Monaten bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte Schneider daraufhin zur Haft am 14. Juli geladen - dieser erschien jedoch nicht. Laut Schneiders Verteidiger ist noch offen, ob ein Haftbefehl gegen den Ex-NPD-Mann erlassen werden soll. Das Gericht war am Dienstagnachmittag für eine Stellungnahme nicht mehr erreichbar.
© dpa-infocom, dpa:210727-99-561799/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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