Minister reagiert auf Bedenken
Die früheren Pläne waren bereits in der Diskussion im Landtag. Nun liegt eine neue Version vor, für die nach Angaben des Innenministers die Abstimmung innerhalb der Landesregierung beginnen soll.
Im bisherigen Entwurf war vorgesehen, dass bei Bewerbern auf Beamtenstellen eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt wird, ob es Zweifel am Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gibt. Die Anfrage - ohne Einwilligung des Betroffenen - soll es nur geben, wenn die Verfassungstreue das letzte offene Kriterium für die Einstellung ist.
Darüber hinaus war eine Regelanfrage für bestimmte Beamte auf Lebenszeit geplant, die schon im Dienst sind, die zum Beispiel für Beamte ab dem gehobenen Dienst gelten sollte. Stübgen sagte: «Sie trifft nicht wirklich das Ziel, ob es eine Radikalisierung während der Dienstzeit eines Beamten gibt.» Die Gewerkschaft der Polizei Brandenburg hatte sich dagegen gewandt. Der Check ist Teil eines Aktionsplans Stübgens gegen Rechtsextremismus und Hass.
Grünen-Landeschefin Julia Schmidt zeigte sich skeptisch. «Der Ball liegt nach wie vor im Innenministerium. Bis jetzt haben wir noch kein schlüssiges Konzept vorgelegt bekommen», sagte Schmidt. «Bei uns Bündnisgrünen herrscht eine gewisse Grundskepsis gegenüber dem Instrument Verfassungstreue-Check, doch sobald uns ein Konzept vorgelegt wird, sind wir selbstverständlich bereit, darüber zu diskutieren.»
Den Grünen sei wichtig, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt, der Datenschutz berücksichtigt und eine Form der parlamentarischen Kontrolle gewährleistet werde.
Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags Brandenburg kam in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die Einführung einer Regelabfrage vor der Einstellung von Beamten und Beamtinnen vom Verfassungs- und vom Europarecht her zulässig sei. Erhebliche Zweifel bestünden dagegen an der Angemessenheit einer Regelanfrage bei der Übertragung von Führungspositionen an Lebenszeitbeamte. Das gelte auch für Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für Beamte. Wenn die Abfrage auf Beamte beschränkt sei, könne dies diskriminierend im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes sein, da Richter davon ausgenommen blieben.
Der Zeitplan für die mögliche Einführung der Abfrage beim Verfassungsschutz ist unklar. «Weil das verfassungsrechtlich sehr komplex ist mit verschiedensten Rechtsprechungen der letzten Jahrzehnte, wird es eine Weile dauern», sagte Minister Stübgen. «Diese Gründlichkeit müssen wir uns geben.» Er hofft darauf, dass sich das Parlament spätestens im nächsten Jahr damit wieder befasst. «Wenn es nicht mehr dieses Jahr in den Landtag kommt, dann aber in der ersten Hälfte des nächsten Jahres.»
© dpa-infocom, dpa:210724-99-503986/3
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