Tausende Brandenburger müssen ihren Führerschein umtauschen

24. Juli 2021 ©
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Potsdam (dpa/bb) - Bis Januar 2033 müssen auch Fahrer in Brandenburg einen Führerschein nach Richtlinien der Europäischen Union (EU) im Scheckkartenformat vorweisen können.
Die Jahrgänge 1953 bis 1958, deren Fahrerlaubnis bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, haben nur noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit, ihre alten Führerscheine gegen dieses fälschungssichere einheitliche Format umzutauschen. Tausende Brandenburger sind dem schon nachgekommen.
«Gut 5600 Personen aus diesen Jahrgängen haben bereits einen Kartenführerschein», berichtet etwa der Sprecher des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Alexander von Uleniecki. Etwa 3000 Männer und Frauen dieser Jahrgänge hätten noch einen Papier-Führerschein und müssten die Dokumente noch umtauschen.
In Potsdam haben laut Stadtsprecher Markus Klier bereits 952 Bürger der betreffenden Jahrgänge ihren Führerschein umgetauscht. Bis 19. Januar 2025 müssen laut Hochrechnung der Stadt über 35.000 Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1953 bis nach 1971 ihren alten Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
In Frankfurt (Oder) haben seit dem Frühjahr 2019 aus den Jahrgängen 1953 bis 1958 bisher gut 900 Bürger und Bürgerinnen ihre Fahrerlaubnis umgetauscht. «Für den ersten Umtauschzeitraum der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 rechnen wir insgesamt mit etwa 2500 Anträgen», sagt Stadtsprecherin Kora Kutschbach.
Genaue Zahlen kann die Stadtverwaltung in Cottbus zwar nicht nennen, dafür berichtet Stadtsprecher Jan Gloßmann aber von positiven Erfahrungen in Sachen Umtausch. «Die Bürger sind gut informiert, und der Pflichtumtausch wird gut angenommen. Im Moment ist der Pflichtumtausch der meistgebuchte Vorgang in der Fahrerlaubnisbehörde», berichtet er. Der Umtausch koste den Bürger 25,30, zuzüglich 5,10 Euro für den Direktversand.
Während die Corona-Pandemie etwa in Ostprignitz-Ruppin, Cottbus und Frankfurt (Oder) zu keinen nennenswerten Verzögerungen beim Umtausch geführt hat, konnten in Potsdam über Monate hinweg keine entsprechenden Anträge gestellt werden. «Infolge der Pandemie war die Fahrerlaubnisbehörde im späten Frühjahr 2020 sowie von Dezember 2020 bis April 2021 im Notbetrieb, wobei nur unabweisbare Angelegenheiten sowie die Angelegenheiten systemrelevanter Personen bearbeitet wurden», erklärt Markus Klier.
Um den Bürgern zukünftig eine hohe Servicequalität bieten zu können, sei das Antragsverfahren nunmehr auf den Postweg umgestellt worden, so dass die persönliche Vorsprache in der Behörde entfalle. «Weitere Verzögerungen sollten somit ausgeschlossen sein», so der Stadtsprecher.
Individuell zum Umtausch werden die betroffenen Jahrgänge nicht aufgefordert. «Es gab hierzu Berichterstattungen in Presse, Funk und Fernsehen», verweist Kutschbach auf die Eigenverantwortung der Menschen. Wer nach Ablauf der Frist vergesse, den Führerschein rechtzeitig zu erneuern, müsse bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. «Auch im Ausland kann es dann mit alten Dokumenten zu Problemen kommen», sagt die Stadtsprecherin.
Nach Ablauf der Frist zum Umtausch des alten Dokumentes verliere dieses seine Gültigkeit, wie Jan Gloßmann in Cottbus erklärt. Wenn danach weiterhin mit dem alten Führerschein gefahren werde, gelte dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis.
© dpa-infocom, dpa:210724-99-503977/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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