Staatsanwaltschaft in Berufung

22. Juli 2021 ©
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Dresden (dpa/sn) - Das erste Urteil des Amtsgerichts im Zusammenhang mit den Fußball-Krawallen am Rande eines Dynamo-Spiels Mitte Mai in Dresden wird überprüft.
Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen die Bewährungsstrafe für einen Beschuldigten eingelegt, wie Sprecher Jürgen Schmidt am Donnerstag bekanntgab. Sie strebe die «unbedingte Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe» an. Der Dynamo-Anhänger war im Zuge eines beschleunigten Verfahrens wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Widerstands und Beleidigung am Mittwoch zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, die der Richter zu drei Jahren Bewährung aussetzte.
Der 34-Jährige hatte vor Gericht den Tritt aus vollem Lauf in den Rücken eines Polizisten sowie Kopfstöße gegen zwei weitere Beamte, die ihn festnahmen, zugegeben und Reue gezeigt. Der gelernte Maurer ist wegen Vermögensdelikten wie Schwarzfahren vorbestraft und auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Monate ohne Bewährung gefordert sowie ein mehrjähriges Stadionverbot, sollte sich der Richter für eine Bewährungsstrafe entscheiden.
Das letzte Heimspiel von Drittligist Dynamo Dresden gegen Türkgücü München (4:0) fand wegen der Corona-Pandemie am 16. Mai ohne Publikum statt. Im nahe gelegenen Großen Garten hatten sich jedoch Tausende Menschen eingefunden, um den Aufstieg von Dresden in die 2. Bundesliga zu feiern. Noch während des Spiels hatten mehr als 500 gewaltbereite Fans Polizisten massiv mit Pyrotechnik angegriffen, zudem flogen Flaschen und Steine auf Beamte. Es gab zahlreiche Verletzte, auch unter den Einsatzkräften.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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