Turnhallen-Brandstifter Schneider tritt Haft nicht an

22. Juli 2021 ©
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Potsdam (dpa/bb) - Der frühere NPD-Kommunalpolitiker Maik Schneider hat seine Haft nicht angetreten.
Zu seinem geladenen Haftantritt am 14. Juli in der brandenburgischen Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben ist Schneider nicht erschienen, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam auf Nachfrage bestätigte. «Weitere schritte werden geprüft», sagte eine Sprecherin. Zunächst hatte die «Märkische Allgemeine» berichtet.
Schneider soll wegen der Brandstiftung an einer als Flüchtlingsunterkunft vorgesehenen Sporthalle in Nauen (Havelland) wieder in Haft. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) seine Verurteilung durch das Landgericht Potsdam (LG) im Februar grundsätzlich bestätigt hatte, ist Schneider zur Verbüßung der höchsten Einzelstrafe wegen Brandstiftung in Höhe von sieben Jahren und vier Monaten geladen worden.
Laut Schneiders Anwalt Sven-Oliver Milke befinde sich sein Mandant nicht auf «illegaler Flucht», da offen sei, ob bereits ein Haftbefehl ergangen ist. «Wir haben Rechtsmittel gegen den Haftantritt eingelegt», sagte Milke der dpa. Aus Sicht des Anwalts müsste Schneider in eine JVA in Berlin, da er dort auch gemeldet sei. Bislang habe sich die Staatsanwaltschaft nicht zu den Rechtsmitteln geäußert.
Schneider muss vom 16. August an noch einmal - dann bereits zum dritten Prozess - vor das LG (Az.: 23 KLs 7/21). Denn der BGH hatte die Einzelstrafen gegen Schneider bestätigt, aber die Bildung der Gesamtstrafe gerügt. Darüber muss nun erneut verhandelt werden.
Schneider war 2019 in einem zweiten Prozess von den Potsdamer Richtern wegen Brandstiftung und anderer rechtsextrem motivierter Straftaten zu einer Gesamtstrafe von neun Jahren und einem Monat verurteilt worden.
© dpa-infocom, dpa:210722-99-475484/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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