Verfassungsgericht verhandelt über AfD-Klage gegen Landtag
Das «Bündnis für Toleranz» wurde 2005 auf Initiative der evangelischen und der katholischen Kirche ins Leben gerufen. Mehr als 78 Vereine, Gewerkschaften, Stiftungen und Verbände sind inzwischen Mitglieder, darunter neben dem Landtag auch mehrere Ministerien. Sie alle eint das Ziel, rechtsextremes, antisemitisches und rassistisches Gedankengut zu bekämpfen.
Die AfD-Fraktion zog vor Gericht, um die seit 2009 bestehende Mitgliedschaft für nichtig erklären zu lassen. Aus ihrer Sicht verletzt die Mitgliedschaft das staatliche Neutralitätsgebot und ist mit dem freien Mandat der Abgeordneten unvereinbar.
© dpa-infocom, dpa:210720-99-453373/2
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