Rechnungshof kritisiert Umgang mit Staatszuschüssen

20. Juli 2021 ©
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München (dpa/lby) - Der Oberste Rechnungshof (ORH) fordert von den Landtagsfraktionen größere Disziplin bei der Verwendung der staatlichen Zuschüsse.
Das betrifft sowohl die Zulagen für Abgeordnete in Führungspositionen als auch die Öffentlichkeitsarbeit. Die bei weitem höchsten Zulagen an die eigenen Abgeordneten leistete sich Fraktion, die in dem Bericht «F6» genannt wird. Dabei handelt es sich nach Informationen des «Münchner Merkur» um die AfD. Die Zeitung hatte als erstes über die ORH-Untersuchung berichtet.
Die AfD hatte sämtliche Zulagen an die eigenen Reihen im vergangenen Oktober gestrichen, nachdem die ORH-Prüfung bekannt geworden und in der Fraktion Streit um Selbstbedienungsvorwürfe ausgebrochen war. Der Bericht soll am Mittwoch offiziell vorgelegt werden.
Insgesamt flossen an die sechs Landtagsfraktionen im Jahr 2020 22,7 Millionen Euro. Der Oberste Rechnungshof hält eine Zulage mit «Einkommenscharakter» für Fraktionsvorsitzende für gerechtfertigt, weil diese Führungsfunktionen haben. Bei allen anderen Abgeordneten sollten die Zulagen lediglich den Aufwand decken, mahnen die Kassenprüfer der Staatsregierung. Im Falle der Fraktion «F6» erhielten im Jahr 2019 noch 90 Prozent der Abgeordneten Zulagen, die Zuschüsse für die zwei Fraktionsvorsitzenden beliefen sich auf 150 000 Euro.
Ein Dauerstreitpunkt sind die Zuschüsse für Öffentlichkeitsarbeit - dabei geht es um die Frage, ob Landtagsfraktionen Gelder für Parteireklame zweckentfremden. Einzelne Fraktionen sind auch in diesem Teil des Berichts nicht genannt, diese Kritik des ORH richtet sich quasi an alle Fraktionen.
Die Öffentlichkeitsarbeit aus Fraktionszuschüssen «darf nicht auf Wahlwerbung ausgerichtet sein», heißt es im ORH-Bericht. Außerdem soll es auch keine «Sympathiewerbung» für die Fraktion oder einzelne Abgeordnete geben. Die Prüfer monieren, dass dies teilweise von den Fraktionen nicht eingehalten wurde.
Darüber hinaus verweisen die Prüfer auf Empfänge, deren Themen keinen Bezug zur Landtagsarbeit hatten, und auch «bedruckte Werbeartikel ohne Informationsgehalt». Die Trennung von Partei und Funktion sei nicht durchgängig eingehalten worden. Die Fraktion betonten laut ORH in ihren Stellungnahmen durchgängig den parlamentarischen Bezug ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
© dpa-infocom, dpa:210720-99-451624/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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