Anspruch auf Haushaltshilfe während Reha
20. Juli 2021
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20. Juli 2021
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Darmstadt (dpa/lhe) - Das Hessische Landessozialgericht hat die Rechte von Versicherten in Reha auf eine bezahlte Haushaltshilfe gestärkt.
Wie das Gericht in Darmstadt am Dienstag mitteilte, gab der 2. Senat in seinem Urteil einem Kläger recht, der während seiner Zeit in Reha eine Haushaltshilfe von der Rentenversicherung bezahlt haben wollte. Der Mann habe darauf verwiesen, dass seine schwangere Frau mit zwei kleinen Kindern neben ihrer Teilzeitbeschäftigung den Haushalt ohne ihn nicht alleine führen könne. Die Rentenversicherung lehnte jedoch die Kostenübernahme während der fünfwöchigen Reha ab. Dem hat nun das Darmstädter Gericht widersprochen.
Die Rentenversicherung müsse die entstandenen Kosten der Haushaltshilfe in Höhe von knapp 2000 Euro übernehmen, so die Richter. Einem Versicherten steht laut Sozialgesetzbuch während einer Reha eine Haushaltshilfe zu, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. In ihrem Urteil betonten die Rechter zudem, dass es keine Rolle spiele, zu welcher Tageszeit die Arbeiten im Haushalt übernommen würden. Da die Rentenversicherung selbst keine Haushaltshilfe habe stellen können, sei die Familie auf eine beauftragte Firma angewiesen gewesen, hieß es. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH