Hartge sieht Pläne für Kennzeichenerfassung skeptisch
Innenminister Michael Stübgen (CDU) will eine landesgesetzliche Regelung für die Wiedereinführung von Kesy prüfen. Mit der neuen Strafprozessordnung war die massenhafte Aufzeichnung der Autokennzeichen zum 1. Juli gestoppt worden, während die Erfassung für die Fahndung nach konkreten Straftätern weiterläuft. Stübgen sieht darin aber einen Rückschlag in der Bekämpfung organisierter krimineller Banden. Der Sprecher von Hartge entgegnete, die Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der betroffenen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer blieben dieselben, unabhängig von der Rechtsgrundlage.
Die Grünen-Innenpolitikerin Marie Schäffer und der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Andreas Büttner, hatten eine Reaktivierung der automatischen Kennzeichenfahndung abgelehnt. Anfang 2020 hatte die Datenschutzbeauftragte die bisherige Praxis der Aufzeichnung im Dauerbetrieb als unzulässig eingestuft. Sie kritisierte, dass ganz überwiegend unbeteiligte Personen betroffen seien. Die Polizei kündigte danach unter anderem an, dass Daten nur maximal drei Monate gespeichert werden sollen. Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte vergeblich versucht, die automatische Kennzeichenaufzeichnung in der Strafprozessordnung festzuschreiben.
© dpa-infocom, dpa:210719-99-432346/2
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