31-Jähriger soll nach Mord an Ärztin lebenslang in Haft

15. Juli 2021 ©
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Fulda (dpa/lhe) - Das Landgericht Fulda hat einen 31-Jährigen am Donnerstag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er am 7. Dezember 2020 seine ehemalige Lebensgefährtin, eine 35-jährige Ärztin, mit einem Stich in den Hals getötet hat. Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer sind rumänische Staatsbürger. Der 31-Jährige hatte die Frau an ihrer Arbeitsstelle abgepasst, war ihr im Auto bis nach Hause gefolgt und hatte sie erstochen, als sie zur Haustür ging.
Nach Auffassung des Richters hat der Verurteilte heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Die Frau habe nicht mit einem Angriff gerechnet und keine Chance gehabt, sich zu wehren.
Als Motiv für den Mord nannte der Richter Wut, Hass, Rache, Eifersucht und Enttäuschung über die Trennung. Die Tat sei besonders verwerflich, weil das Opfer alleinerziehend gewesen sei und der zweijährige Sohn nun ohne Mutter aufwachsen müsse. Deshalb sieht das Gericht eine besondere Schwere der Schuld. Das bedeutet, nur im Ausnahmefall kann der Verurteilte nach 15 Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen werden.
Der Angeklagte, der im rosa T-Shirt zur Urteilsverkündung erschienen war, machte den Eindruck, als höre er bei der richterlichen Begründung gar nicht richtig zu. Stattdessen schaute er zu seinen Angehörigen im Zuschauerraum und grinste ihnen zu, während der Richter schilderte, wie er die Frau in der Beziehung mehrfach misshandelt und einmal sogar gewürgt hatte. Der 31-Jährige bestreitet den Mord. Doch der Richter führte Beweise auf, darunter Blutspuren an seiner Kleidung und eine SMS, die er in der Nacht vor der Tat an die Frau geschrieben hatte: «Fühl dich gut, so lange du es noch kannst», hieß es darin.
Das Gericht ordnete zudem an, dass der 31-Jährige 15.000 Euro Hinterbliebenengeld an den zweijährigen Sohn der Getöteten, dessen Vater ein anderer Mann ist, sowie 10.000 Euro an ihre Mutter zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat Revision angekündigt.
© dpa-infocom, dpa:210715-99-396845/4
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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