Innenminister will erneute Kennzeichenaufzeichnung prüfen
Bei der Suche nach der in Berlin verschwundenen Rebecca 2019 war bekannt geworden, dass die Polizei in Brandenburg auf Autobahnen Kennzeichen speichert. Grüne und Linke im Landtag hatten die Praxis kritisiert. Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge stufte die frühere Praxis 2020 als unzulässig ein und kritisierte, dass mit dem dauerhaften Betrieb der Aufzeichnung ganz überwiegend unbeteiligte Personen betroffen seien. Die Polizei kündigte daraufhin an, dass Daten nur noch maximal drei Monate gespeichert werden sollen. Stübgen betonte, der bisherige Einsatz sei stets vom Gesetz gedeckt gewesen.
Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte im Bundesrat vergeblich versucht, die automatische Kennzeichenaufzeichnung rechtlich zu fixieren. Die Brandenburger CDU-Landtagsfraktion forderte das SPD-geführte Bundesjustizministerium im Juni auf, die automatische Erfassung weiter zuzulassen. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Potsdam, Wilfried Lehmann, sagte dagegen der «Märkischen Allgemeinen Zeitung» (Donnerstag/Print), die Neufassung der Strafprozessordnung habe Klarheit geschaffen.
© dpa-infocom, dpa:210715-99-395819/2
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