Sommerurlaub in Rheinland-Pfalz

15. Juli 2021 ©
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Mainz (dpa/lrs) - Die 24.
Corona-Bekämpfungsverordnung gilt auch während der Sommerferien - zumindest bis Ende Juli. Wenn es die Lage zulasse, werde sie verlängert, heißt es in der Staatskanzlei. Die Sommerferien beginnen an diesem Freitag und gehen bis Mitte August. Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:
- Bis zu 25 Menschen aus verschiedenen Haushalten können sich treffen - auch drinnen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene nicht mit.
- In Hotels ist die Vorlage eines negativen Tests nur noch bei der Anreise nötig.
- Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
- Private Feiern sind mit bis zu 100 Gästen möglich. Dabei gilt in Innenräumen aber die 3-G-Regel, also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete.
- Besucher von Museen und Galerien brauchen keinen Test und keine Reservierung.
- Die Servicemitarbeiter in Gastronomie, Hotellerie sowie im Handel und etwa auch bei Friseuren können auf die Maske verzichten, wenn ein tagesaktueller negativer Test vorliegt.
- Clubs und Diskotheken dürfen öffnen. Voraussetzung sind gute Lüftungsanlagen und die 3-G-Regel. Bis zu 350 Besucher dürfen rein.
- Beim Restaurantbesuch entfällt auch innen die Test- und die Reservierungspflicht.
- Konzerte, Festivals, Sportevents, Kulturveranstaltungen, Volks- und Weinfeste sind möglich: draußen mit bis zu 500 Menschen, drinnen mit bis zu 350 - allerdings entweder mit Maskenpflicht oder nach der 3-G-Regel.
- Großveranstaltungen sind auch möglich, aber nur, wenn die Inzidenz wie derzeit unter 35 liegt und es feste Plätze gibt. Dabei kann drinnen und draußen maximal die halbe Kapazität genutzt werden. Ins Mainzer Fußballstadion passen normalerweise rund 33 300 Zuschauer. Wie viele am 15. August zum Auftakt der Bundesliga im Spiel gegen Leipzig dabei sein dürfen, werde erst kurz vorher entschieden auf Basis der aktuellen Grundlage, heißt es bei der Stadt.
- Maximal 5000 Zuschauer gilt als Limit für Außenveranstaltungen ohne feste Plätze - also etwa auf Festplätzen oder in Parks. Veranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern können in Abstimmung mit örtlichen Behörden zugelassen werden.
- Bis zu 50 Menschen - plus Trainer - können in einer Gruppe Sport machen, draußen und in Hallen. Das gilt auch für Proben der Laien-Kultur. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit, kommen also noch dazu.
© dpa-infocom, dpa:210715-99-387592/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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