Versklavung von Jesidinnen
14. Juli 2021
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14. Juli 2021
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Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess um die Versklavung zweier Jesidinnen hat die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren für die Angeklagte gefordert.
Unter Einbeziehung einer bereits rechtskräftigen Verurteilung zu dreieinhalb Jahren solle sich eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren ergeben, erklärte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Der 36-jährigen Omaima A. wird vorgeworfen, als Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung nach dem Völkerstrafgesetzbuch geleistet zu haben. (Az.: 4 St 1/21). Ihr Verteidiger schloss sich der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft an.
Nach einer Verständigung auf einen Strafrahmen hatte die Angeklagte zu Prozessbeginn eingeräumt, dass sie Anfang 2016 ihre Wohnung in der syrischen Stadt Rakka von den Sklavinnen einer Freundin reinigen ließ. Die in Hamburg geborene Deutsch-Tunesierin distanzierte sich vom IS und bedauerte ihr «Fehlverhalten». Sie bat die beiden Jesidinnen, von denen eine als Nebenklägerin zugelassen wurde, um Entschuldigung.
Omaima A. war bereits am 2. Oktober 2020 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil ist seit März rechtskräftig.
Die 36-Jährige war Anfang 2015 mit drei kleinen Kindern ihrem damaligen Mann nach Syrien gefolgt. Nach dem Tod ihres Mannes im Frühjahr 2015 heiratete sie dessen Freund Denis Cuspert. Der Berliner Gangsterrapper («Deso Dogg») hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Medienberichten zufolge wurde er 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet. Anfang September 2016 war Omaima A. kurz vor der Geburt ihres vierten Kindes über die Türkei nach Deutschland zurückgeflogen.
Der Staatsschutzsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht will sein Urteil am 22. Juli verkünden.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH