Prozess um tödliche Motorradfahrt

13. Juli 2021 ©
13. Juli 2021 ©
Obernburg am Main (dpa) - Nach dem tödlichen Unfall eines 24-Jährigen in Unterfranken hat der Verteidiger eines angeklagten Motorradfahrers bestritten, dass sein Mandant ein illegales Rennen gefahren sei.
Die fünfköpfige Gruppe habe sich im Mai 2020 lediglich getroffen, um mit den Maschinen herumzufahren, sagte Anwalt Frank Häcker am Dienstag vor dem Amtsgericht in Obernburg am Main im Landkreis Miltenberg.
In einer Kurve bei Kirchzell sei sein Mandant durch einen Fahrfehler mit dem 24-Jährigen zusammengestoßen, der tödlich verletzt wurde. Der heute 20-Jährige sei dabei nicht zu schnell gefahren, sagte der Verteidiger im Namen des Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 20-Jährigen und einem gleichaltrigen Freund vor, am 29. Mai 2020 ein verbotenes Rennen gefahren zu sein. Die damals 19-Jährigen sollen viel zu schnell auf einer Kreisstraße unterwegs gewesen sein. Von dem mutmaßlichen Rennen sollen zwei weitere Männer der Gruppe Bilder und Videos gemacht haben. Auch soll es Aufnahmen einer Helmkamera geben.
Rechtsanwalt Häcker sagte, die Aufnahmen seien zur Dokumentation der Fahrmanöver gemacht worden. Der zweite Angeklagte machte zu Prozessauftakt keine Aussage vor dem Jugendschöffengericht.
Seit Oktober 2017 gelten illegale Auto- und Motorradrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden.
Für den Prozess ist nur ein Verhandlungstag angesetzt. Das Urteil könnte bereits am Dienstag gesprochen werden.
© dpa-infocom, dpa:210713-99-362585/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Das könnte Sie auch interessieren ...

expand_less