Gericht kippt Quarantäne für Portugal-Touristin

12. Juli 2021 ©
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Frankfurt/Main (dpa) - Die Quarantäne für eine Portugal-Reisende, die vier Tage vor der Lockerung der coronabedingten Einreiseregeln nach Deutschland zurückkehrte, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt unrechtmäßig.
Die vollständig geimpfte Frau war am 26. Juni auf die portugiesische Insel Madeira geflogen. Die Bundesregierung hatte Portugal am 29. Juni zum Corona-Virusvariantengebiet erklärt, für das besonders strenge Einreiseregeln gelten, hob die Einstufung am 7. Juli aber bereits wieder auf.
Als die Frau am 3. Juli mit einem negativen PCR-Test zurückgekehrt, teilte ihr das Gesundheitsamt Frankfurt mit, sie müsse sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Gegen diese Entscheidung zog sie vor Gericht. Das gab ihr recht, wie eine Gerichtssprecherin am Montag erläuterte.
Die Frau hätte die Quarantäne in Gänze vermeiden können, wenn sie vier Tage später, also unmittelbar nach Rückstufung Portugals zum Hochinzidenzgebiet nach Deutschland zurückgekehrt wäre, urteilte demnach das Gericht in seiner Entscheidung vom 9. Juli. Die Madeira-Urlauberin würde daher ungleich behandelt: Warum sie im Sinne des Infektionsschutzgesetzes als «gefährlicher» einzustufen sei als jemand, der zu einem späteren Zeitpunkt unmittelbar nach Rückstufung des Gebiets zurückgekehrt sei, könne nicht nachvollzogen werden.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden. (Az.: 5 L 1908/21.F) Der Fall sei ein Beispiel für eine Situation, die auch bei der Herabstufung anderer Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiete für Reiserückkehrer «virulent» werden könne, so die Gerichtssprecherin.
© dpa-infocom, dpa:210712-99-355616/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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