Landkreis muss Mutter Schadenersatz zahlen
12. Juli 2021
©
12. Juli 2021
©
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat einen Landkreis zur Zahlung von gut 23.000 Euro an eine Mutter verurteilt, die trotz Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz kein rechtzeitiges Angebot für ihren einjährigen Sohn erhalten hatte.
Die Frau hatte den Landkreis auf Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung verklagt, da er ihr von März bis November 2018 trotz Bedarfsanmeldung keinen zumutbaren Betreuungsplatz für ihren einjährigen Sohn angeboten habe, berichtete eine OLG-Sprecherin am Montag. (Az. 13 U 436/19)
Während das Landgericht Darmstadt der Mutter gut 18.000 Euro zugestand, sprach ihr das OLG weiteren Schadenersatz zu. Der Landkreis habe seine Amtspflicht zur unbedingten Gewährleistung eines Betreuungsplatzes verletzt, begründete das OLG die Entscheidung. Er sei verpflichtet, eine dem Bedarf entsprechende Anzahl von Betreuungsplätzen sicherzustellen. Die Klägerin habe ihren Bedarf unmittelbar nach der Geburt des Kindes zudem rechtzeitig bei der Gemeinde angemeldet.
Array
© dpa-infocom, dpa:210712-99-353780/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH