35 Mitglieder in Rheinland-Pfalz

12. Juli 2021 ©
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Berlin/Mainz (dpa/lrs) - Die vor allem im Westen Deutschlands aktive Rockergruppe «Bandidos MC Federation West Central» ist ab sofort verboten und aufgelöst.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) veröffentlichte die Verbotsverfügung am Montag in Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz (SPD) und seinen Amtskollegen aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen, wie das Bundesinnenministerium mitteilte.
Von dem Verbot seien etwa 650 Rocker in Deutschland betroffen, sagte Lewentz in Mainz. Dem Bandidos MC in Rheinland-Pfalz seien rund 35 Mitglieder zuzurechnen. «Zu weiteren Chaptern des Bandidos MC in Rheinland-Pfalz liegen keine polizeilichen Erkenntnisse vor», hieß es aus dem Mainzer Innenressort.
«Wer Parallelgesellschaften und rechtsfreie Räume schaffen will, muss mit der ganzen Härte des Rechtsstaats rechnen», betonte der SPD-Politiker. «Den kriminellen Strukturen der Rocker stemmen wir uns deutlich entgegen.» Trotz seiner erklärten Selbstauflösung habe der Verein weiterhin existiert.
In Rheinland-Pfalz, den Nachbarländern Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie in Niedersachsen und Thüringen hatten fast 1800 Polizeibeamte Anfang Juli Vereinshäuser und Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppierung durchsucht. Dabei wurden unter anderem Waffen, Munition, Drogen, Motorräder, Speichermedien und größere Mengen Bargeld sichergestellt. Die Ermittler gewannen durch die Auswertung der Funde außerdem zusätzlichen Einblick in die Struktur der Gruppierung. Mitgenommen wurden auch Westen mit Abzeichen, sogenannte Kutten.
In Rheinland-Pfalz waren rund 180 Kräfte in den Kreisen Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz und Neuwied im Einsatz. Sie hatten sechs Objekte durchsucht und gegen fünf Menschen ermittelt.
Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums geht es der Rockergruppe, die ihren Schwerpunkt in NRW hat, nicht, wie in den Statuten des Vereins behauptet, vor allem um gemeinsames Motorradfahren. Zweck der «Bandidos MC Federation West Central» und ihrer nun ebenfalls verbotenen Teilorganisationen sei es vielmehr, «einen territorialen und finanziellen Machtzuwachs innerhalb der Rockerszene anzustreben und entsprechende Ansprüche regelmäßig auch mit Gewalt, insbesondere gegenüber anderen Rockergruppierungen in ihrem regionalen Einflussgebiet durchzusetzen».
So hatte etwa Anfang 2019 eine Schießerei in der Kölner Innenstadt für Entsetzen gesorgt. Der Schusswechsel war wohl Teil des Machtkampfes zwischen «Bandidos» und Rockern von den «Hells Angels».
Dass Straftaten durch die «Bandidos MC Federation West Central» nicht nur geduldet, sondern auch gefördert und belohnt wurden, lässt sich laut Bundesinnenministerium auch daran ablesen, «dass es verschiedene Aufnäher («Patches») des Vereins gibt, die an Mitglieder verliehen werden, die Straftaten im Sinne des Vereins verübt haben». Zu den verübten Straftaten zählten schwere Körperverletzung sowie versuchte und vollendete Tötungsdelikte.
Das Ministerium verwies auf den Prozess vor dem Landgericht Hagen gegen mutmaßliche Führungsmitglieder der Gruppierung sowie gegen führende Mitglieder eines bereits verbotenen «Chapters» der Bandidos aus Hagen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Rocker hatten in Nordrhein-Westfalen zuletzt versucht, sich juristisch gegen Verbotsverfügungen von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zur Wehr zu setzen. Nach den Durchsuchungen Anfang Juli waren auch in Hessen Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet worden.
Laut Bundesinnenministerium wurde der «Bandidos MC» 1966 im US-amerikanischen Texas gegründet und ist in Deutschland seit 1999 vertreten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr ein verschärftes «Kuttenverbot» für kriminelle Rocker bestätigt. Motorradclubs müssen es nach der Entscheidung hinnehmen, dass die Logos verbotener Gruppen nicht von anderen Rockern in leicht abgewandelter Form getragen werden dürfen. Die Karlsruher Richter wiesen drei Klagen gegen das 2017 verschärfte «Kuttenverbot» ab.
© dpa-infocom, dpa:210712-99-352434/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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