Fitnessstudiobeiträge müssen bei Lockdown erstattet werden

12. Juli 2021 ©
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Osnabrück (dpa/lni) - Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass der Betreiber eines in der Corona-Pandemie geschlossenen Fitnessstudios Mitgliedsbeiträge zurückzahlen muss.
Der Kläger hatte einen Vertrag über 24 Monate geschlossen. Das Studio musste vom 16. März bis 4. Juni 2020 schließen, währenddessen kündigte der Mann zum Dezember 2021. Der Aufforderung, die gezahlten Beiträge für den Schließungszeitraum zu erstatten, kam das Fitnessstudio nicht nach. Das Amtsgericht Papenburg gab dem Kläger nun Recht und verurteilte das beklagte Center zur Rückzahlung.
Dagegen legte das Fitnessstudio Berufung ein und machte geltend, die von ihr geschuldete Leistung - Zurverfügungstellung des Studios - könne jederzeit nachgeholt werden. Der Vertrag sei so anzupassen, dass sich die Vertragslaufzeit um die behördlich angeordnete Schließungszeit verlängere. Die Berufung wies das Landgericht zurück, die geschuldete Leistung könne nicht nachgeholt werden (Urteil vom 9.7.2021, Az. 2 S 35/21). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen.
© dpa-infocom, dpa:210712-99-351175/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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