BGH klärt Verbraucherrechte beim Treppenlift-Kauf

8. Juli 2021 ©
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Karlsruhe (dpa) - Mit einem Musterverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wollen Verbraucherschützer ältere Menschen vor voreiligen Entscheidungen bei der Anschaffung eines Treppenlifts schützen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will höchstrichterlich feststellen lassen, dass Kundinnen und Kunden auch bei ans Treppenhaus angepassten Kurvenliften ein Widerrufsrecht zusteht. Das bedeutet, dass man 14 Tage lang aus dem Vertrag wieder herauskommt. Das Urteil wird erst in den nächsten Monaten verkündet, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch am Donnerstag nach der Verhandlung in Karlsruhe sagte. Ein Termin stand noch nicht fest. (Az. I ZR 96/20)
Der beklagte Liftanbieter meint, dass er gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, ein Widerrufsrecht einzuräumen. Tatsächlich wird die Frage bisher von den Land- und Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet. Der BGH sucht nun nach einer einheitlichen Lösung. Anlass der Klage ist, dass die Verbraucherzentrale etliche Fälle kennt, in denen Betroffenen im Nachhinein Zweifel kamen, ob die teure Anschaffung richtig war.
© dpa-infocom, dpa:210708-99-308214/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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