Oberverwaltungsgericht: Fernwärmenetz bleibt privat

6. Juli 2021 ©
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Berlin (dpa) - Das Berliner Fernwärmenetz bleibt in privater Hand. Das Oberverwaltungsgericht der Hauptstadt bestätigte zum Wochenbeginn eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz aus dem Jahr 2017, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Der Berliner Senat hat damit weiter keinen Anspruch auf das vom schwedischen Energieversorger Vattenfall betriebene Fernwärmenetz.
Das Land wollte das Netz mit 1,16 Millionen angeschlossenen Haushalten übernehmen, wenn es wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Vattenfall, deren Konzession im Jahr 2015 ausgelaufen war, hätte eine Erstattung zugestanden.
Aus dem abgelaufenen Konzessionsvertrag lasse sich indes kein Übernahmeanspruch ableiten, entschied das Verwaltungsgericht im Juni 2017. Nun bestätigte das OVG diese Entscheidung.
Die Berliner Landesregierung will privat betriebene Netze wieder in öffentliche Hand bringen. Nach jahrelangem Rechtsstreit übernahm das Land in der vergangenen Woche etwa das Stromnetz zusammen mit der bisherigen Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin. Im Herbst vergangenen Jahres hatte sich der schwedische Konzern überraschend für den Verkauf des Netzes entschieden.
© dpa-infocom, dpa:210706-99-280459/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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