Grünen-Verbände beantragen kurzfristig Landesparteitag
Bei der Wahl der bisherigen Landesliste zur Bundestagswahl bei einem Landesparteitag am 20. Juni in Saarbrücken sei es «zu mehreren erheblichen Verstößen gegen Satzungs- und Wahlrecht gekommen. Daher wurde die Landesliste zunächst vor dem Landesschiedsgericht von mehreren Kreis- und Ortsverbänden angefochten.» Somit könnte sie für ungültig erklärt werden, erläuterte das Grüne Bündnis Saar.
Bei dem Parteitag am 20. Juni war die Kandidatin für den ersten Platz der Liste, Tina Schöpfer, in drei Wahlgängen durchgefallen. Daraufhin beschloss der Parteitag, dass entgegen dem Frauenstatut der Grünen auch ein Mann für Platz eins kandidieren könne: Ex-Landeschef Hubert Ulrich wurde gewählt. Er setzte sich in einer Kampfabstimmung gegen die Landeschefin der Grünen Jugend, Jeanne Dillschneider, durch. Diese hätte dem Grünen Bündnis Saar zufolge aber laut Frauenstatut einen Anspruch darauf gehabt, ohne die Gegenkandidatur eines männlichen Mitbewerbers gewählt zu werden.
Der Streit hatte die Partei vor der Bundestagswahl am 26. September weit über die Saar-Landesgrenzen hinaus erschüttert. Mehrere Mitglieder des Landesvorstands der Grünen traten zurück.
© dpa-infocom, dpa:210704-99-256006/2
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