Neue Corona-Lockerungen in Berlin in Kraft

3. Juli 2021 ©
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Berlin (dpa/bb) - Angesichts deutlich gesunkener Corona-Infektionszahlen sind in Berlin nun wieder größere Veranstaltungen und private Treffen mit mehr Menschen im Freien erlaubt.
Regelungen, die der Senat am 22. Juni beschlossen hatte, sind seit diesem Samstag in Kraft. Lockerungen gibt es auch im Einzelhandel und bei der Maskenpflicht. Was ist neu?
- KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Allgemeine Kontaktbeschränkungen gelten nur noch in geschlossenen Räumen. Für private Treffen im Freien ist dennoch eine Maximalzahl von 100 Anwesenden als «Orientierungsgröße» vorgegeben. Bisher galt die Regelung, dass sich generell höchstens zehn Menschen aus maximal fünf Haushalten begegnen dürfen. Sie hat für private Treffen in Innenräumen weiter Bestand. Eigene Kinder bis 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden jeweils nicht mitgezählt.
- VERANSTALTUNGEN: Veranstaltungen im Freien sind nun mit bis zu 2000 zeitgleich anwesenden Menschen erlaubt. Die Obergrenze für drinnen liegt bei 500 Personen. Bisher waren maximal 1000 Teilnehmer draußen und 250 drinnen erlaubt. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist ab 500 Personen der Nachweis eines negativen Corona-Tests oder einer vollständigen Impfung Pflicht.
- EINKAUFEN: In Einkaufszentren und Geschäften entfällt die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation. Damit müssen Kontaktdaten der Kunden nicht mehr per App oder schriftlich auf Papier erfasst werden.
- MUSEEN UND GEDENKSTÄTTEN: Diese neue Regelung auch für Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archive.
- MASKENPFLICHT: In Fitness- und Tanzstudios, aber auch in Musikschulen oder bei Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule sind keine FFP2-Masken mehr vorgeschrieben. Es reicht eine medizinische Gesichtsmaske. Die Pflicht, beim Einkaufen oder in Bussen und Bahnen eine FFP2-Maske zu tragen, bleibt.
- FREIBÄDER: Kinder bis einschließlich zwölf Jahren dürfen während der Sommerferien in den Bädern der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) und den Pachtbädern kostenlos schwimmen.
- HOCHSCHULEN: Die Hochschulen dürfen wieder «für den Publikumsverkehr öffnen». Die Studierenden sollen etwa Gelegenheit bekommen, an Nachholprogrammen in den Semesterferien teilzunehmen.
© dpa-infocom, dpa:210703-99-243912/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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