Verfahren gegen Polizist geht in nächste Instanz

1. Juli 2021 ©
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Alsfeld (dpa/lhe) - Nach dem Urteil des Alsfelder Amtsgerichts im Prozess um rassistische Chats gegen einen Polizisten geht das Verfahren voraussichtlich in die nächste Instanz.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt habe Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag. Auch der Verteidiger des Polizeibeamten, Rechtsanwalt Ralf Lämmer, hat mit Blick auf versorgungsrechtliche Fragen seines Mandanten Berufung eingelegt. Es gehe ihm darum, berufsrechtliche Konsequenzen für den 46-Jährigen «erstmal aufzuhalten», sagte Lämmer am Donnerstag. Zuvor hatten die Zeitungen der VRM-Gruppe über das Thema berichtet.
Das Amtsgericht hatte den 46-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Aus Sicht der Kammer hat sich der Beamte des Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz im minderschweren Fall schuldig gemacht. Mit Blick auf die von ihm in WhatsApp-Gruppen versendeten Bilder wurde er dagegen freigesprochen. Der Vorsitzende Richter Bernd Süß hatte erklärt, das Gericht habe zwar keine Zweifel, dass es sich dabei um volksverhetzende Inhalte gehandelt habe, doch sei der Tatbestand des Verbreitens nicht erfüllt, da der Mann die Mitglieder der Gruppen gekannt habe. Der Mann soll zudem 1500 Euro an die Frankfurter Bildungsstätte Anne Frank zahlen.
Der Polizeibeamte hatte die Vorwürfe eingeräumt, eine rechtsextreme Gesinnung aber von sich gewiesen. Die Mitglieder der Chatgruppen, in denen er neben Bildern von Adolf Hitler und Hakenkreuzdarstellungen auch Anfeindungen dunkelhäutiger Menschen und Muslime sowie ein Video mit tierpornografischen Szenen verschickt haben soll, das er mit einem Kommentar versehen habe, seien ihm persönlich bekannt gewesen. Darunter waren drei Gruppen, an denen seines Wissens ausschließlich Polizisten beteiligt gewesen seien, sagte er bei der Verhandlung. Bei Hausdurchsuchungen waren zudem scharfe Waffen, NS-Devotionalien und Sprengstoff bei dem Mann gefunden worden.
Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren für den Mann gefordert, die gegebenenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sein Verteidiger hatte für eine achtmonatige Bewährungsstrafe plädiert.
© dpa-infocom, dpa:210701-99-216330/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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